06.03.2021

Information für die Schönstattbewegung

Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern

Information für die Schönstattbewegung
über rechtliche Schritte

betreffend Aussagen in der Publikation

Vater darf das!“ (ISBN 978-3-95948-494-7)

 

 

Berg Schönstatt, 6. März 2021

 

Das Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern hat nach Erscheinen des Buches „Vater darf das“ rechtliche Schritte gegen die Autorin Dr. Alexandra von Teuffenbach und den Verlag Traugott Bautz eingeleitet. Wir verwahren uns gegen die Vorverurteilung Pater Josef Kentenichs durch dieses Buch.

Die Autorin des Buches und der Verlag wurden aufgefordert, diese Beschuldigungen zu unterlassen, kamen dem aber nicht nach. Daraufhin wurde von unserer Seite ein Antrag auf eine „einstweilige Verfügung“ gestellt, durch welche die Äußerungen im oben genannten Sinn untersagt werden sollen. Über den Antrag ist noch nicht entschieden.

Der Umstand, der uns bisher davon abhielt, rechtlich gegen die Behauptungen von Dr. Alexandra von Teuffenbach vorgehen zu können, ist die Frage der Klagebefugnis (sog. „Aktivlegitimation“). Hierzu müssen wir als berechtigt angesehen werden, die postmortalen Persönlichkeitsrechte von Pater Kentenich geltend zu machen. Das angerufene Gericht hat nun signalisiert, dass eine solche Legitimation der Schönstätter Marienschwestern in Betracht kommt.

Neben diesem juristischen Schritt unterstützen wir alle Anstrengungen, die zur historischen Aufarbeitung und Klärung unternommen werden und stellen den verschiedenen Kommissionen alle dafür relevanten Archivdokumente unserer Gemeinschaft zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für die von Bischof Dr. Ackermann im Rahmen des Seligsprechungsprozesses von Pater Kentenich eingesetzte Expertengruppe.

 

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